Eine Steuererklärung für Ärzte kostet beim Steuerberater je nach Komplexität zwischen 300 und 2.000 Euro; bei Praxisinhabern mit Jahresabschluss, Vermietung und Kapitaleinkünften kann der Aufwand höher liegen.
Die Einkommensteuererklärung eines niedergelassenen Arztes umfasst typischerweise Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S), ggf. Vermietung (Anlage V), Kapitalerträge (KAP) und Vorsorgeaufwendungen. Steuerberatungskosten nach StBVV: 300 bis 800 Euro für Angestellte, 800 bis 2.000 Euro für Praxisinhaber.
Hintergrund
Ärzte haben als Berufsgruppe viele steuerrelevante Besonderheiten, die eine korrekte und optimierte Steuererklärung erfordern:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S): Praxisumsatz minus Betriebsausgaben; Abschreibungen auf Praxisausstattung.
- Betriebsausgaben: Fortbildungskosten, Fachbücher, Berufskleidung, Pkw-Anteil (Fahrtennachweis oder 1%-Methode).
- Versorgungswerk-Beiträge: Als Sonderausgaben bis zur Basisabsicherungsgrenze abzugsfähig (§ 10 EStG).
- Rürup-Rente: Beiträge bis 27.566 Euro jährlich (2025) als Sonderausgaben.
- Private Krankenversicherung: PKV-Beiträge zur Basisabsicherung vollständig abzugsfähig.
- Steuerberatungskosten für die Steuererklärung: Eigentlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig (seit 2006); nur betrieblicher Anteil als Betriebsausgabe.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr einfacher Einkommenssituation (nur Gehalt, keine Praxis, keine Mieteinnahmen) können die Steuererklärung mit ELSTER selbst erstellen; die Gebühren für eine Vereinfachungserklärung beim Lohnsteuerhilfeverein beginnen bei ca. 100 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt, die Steuererklärung mit dem Gesamtfinanzplan zu koordinieren, um Steuerlast und Altersvorsorgebeiträge optimal zu gestalten.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Einkommensteuer
- Bundesärztekammer – Steuerrecht für Ärzte
- KBV – Praxiswirtschaft und Finanzen
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