Eine Steuerprüfung (Betriebsprüfung) in der Arztpraxis verursacht Beratungskosten für den Steuerberater von 2.000 bis 10.000 Euro; Steuernachzahlungen können je nach Prüfungsergebnis von einigen Tausend bis über 100.000 Euro reichen.

Das Finanzamt kann eine Betriebsprüfung einer Arztpraxis anordnen, um Buchführung, Betriebsausgaben und Umsatzsteuervoranmeldungen zu prüfen. Die Steuerberater-Begleitung kostet 2.000 bis 10.000 Euro; mögliche Nachzahlungen aus Korrekturen von Betriebsausgaben oder Privatanteilen können deutlich höher sein.

Hintergrund

Arztpraxen sind reguläre Prüfungsobjekte für das Finanzamt; die Prüfungsfrequenz hängt von Umsatzgröße und Risikoprofil ab. Typische Prüfungsfelder und Kostenrisiken:

  • Privatanteil Pkw: Prüfung des betrieblichen Nutzungsanteils; bei falscher Dokumentation drohen Nachzahlungen von 1.000 bis 5.000 Euro.
  • Betriebsausgaben: Abgrenzung privater Kosten (z. B. Repräsentation, Reisen) von betrieblichen; Korrekturen können 5.000 bis 30.000 Euro Steuernachzahlungen verursachen.
  • Umsatzsteuer: Arztpraxen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 14 UStG); Zusatzleistungen (IGeL, Gutachten) können aber umsatzsteuerpflichtig sein; Prüfungsrisiko bei Mischbetrieben.
  • Kassenführung: Bei Bareinnahmen (Selbstzahler) sind ordnungsgemäße Kassenbücher Pflicht; formale Mängel können zu Schätzungen führen.
  • Beratungskosten: Steuerberater zur Prüfungsbegleitung 150 bis 350 Euro/Stunde; gesamter Aufwand 2.000 bis 10.000 Euro.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit lückenloser, ordnungsgemäßer Buchführung und korrekter Betriebsausgabenabgrenzung haben kaum Risiko erheblicher Nachzahlungen; die Beratungskosten sind dann der Hauptkostenpunkt.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, vorsorglich Rückstellungen für mögliche Steuernachzahlungen zu bilden und die Buchführung durch einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater führen zu lassen.

Quellen

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