Eine Stiftungsgründung kostet Ärzte mindestens 50.000 Euro Mindestkapital plus 3.000 bis 10.000 Euro Beratungs- und Gründungskosten; laufende Verwaltungskosten betragen 1.000 bis 5.000 Euro jährlich.
Eine gemeinnützige Stiftung als Vermögensstruktur für Ärzte bietet steuerliche Vorteile: Einlagen in eine gemeinnützige Stiftung sind bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10b Abs. 1a EStG). Das Stiftungskapital beträgt mindestens 50.000 Euro; Gründungskosten für Rechts- und Steuerberatung 3.000 bis 8.000 Euro.
Hintergrund
Stiftungen sind für Ärzte mit hohem Vermögen als Instrument der Nachfolgeplanung und Steueroptimierung relevant. Die verschiedenen Stiftungsformen und Kosten:
- Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts: Mindestkapital 50.000 bis 100.000 Euro; Gründungskosten (Notar, Anwalt, Steuerberater) 3.000 bis 8.000 Euro; Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug der Einlage.
- Familienstiftung: Ohne gemeinnützige Bindung; kann Praxisvermögen oder Immobilien halten; Substanzsteuer alle 30 Jahre (§ 1 ErbStG); Gründungskosten ähnlich wie gemeinnützige Stiftung.
- Laufende Verwaltung: Jahresabschluss, Steuererklärungen, ggf. externe Treuhänder; 1.000 bis 5.000 Euro/Jahr.
- Steuerliche Behandlung von Einlagen: Einlagen in eine gemeinnützige Stiftung sind zu 100 % als Sonderausgaben bis 1 Mio. Euro steuerlich abzugsfähig; bei einer Praxisübergabe an eine eigene Stiftung sind komplexe Bewertungsfragen zu klären.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit Vermögen unter 200.000 Euro ist eine eigene Stiftung aufgrund des Verwaltungsaufwands meist unwirtschaftlich. Die Einbringung einer Arztpraxis in eine Stiftung ist aufgrund zulassungsrechtlicher Restriktionen komplex.
Ärzteversichert empfiehlt, das Stiftungsmodell im Rahmen einer Gesamtstrategie für Vermögen und Nachfolge mit einem auf Heilberufe spezialisierten Berater zu prüfen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Stiftungen und Steuer
- Bundesärztekammer – Vermögensnachfolge für Ärzte
- GDV – Vermögensschutz und Planung
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