Die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG 2017) in einer Arztpraxis kostet 500 bis 5.000 Euro jährlich für Sachverständigenprüfungen, Strahlenschutzkurse und Dosimetrie; Verstöße können nach §194 StrlSchG mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verpflichten alle Arztpraxen mit Röntgenanlagen oder radioaktiven Stoffen zur Genehmigung, Qualitätssicherung und regelmäßigen Sachverständigenprüfungen. Der Strahlenschutzbeauftragte muss alle 5 Jahre an einem anerkannten Aktualisierungskurs (8 Stunden, ca. 250 bis 400 Euro) teilnehmen (§48 StrlSchV).
Hintergrund
Praxen mit Röntgengeräten, Computertomographen oder Nuklearmedizin tragen erhebliche Strahlenschutzpflichten. Die wichtigsten Kostenpositionen:
- Strahlenschutzkurs (Erstausbildung): 8 bis 40 Stunden je nach Anwendungsbereich; 300 bis 1.200 Euro pro Person (§47 StrlSchV).
- Aktualisierungskurs alle 5 Jahre: 8 Stunden; 250 bis 400 Euro pro Strahlenschutzbeauftragtem.
- Sachverständigenprüfung der Röntgenanlage: Alle 5 Jahre Pflichtprüfung nach §88 StrlSchV; 300 bis 800 Euro je Gerät.
- Dosimetrie (Personendosimeter): Pflicht für exponierte Personen nach §79 StrlSchV; 80 bis 200 Euro jährlich pro Mitarbeiter.
- Qualitätssicherung: Konstanzprüfung von Röntgenanlagen nach DIN 6868; jährlich durch MPE oder Sachverständigen; 200 bis 500 Euro.
- Behördliche Genehmigung: Erstgenehmigung beim Landesamt für Strahlenschutz; 200 bis 1.000 Euro einmalig je nach Geräteart.
Praxen mit mehreren Geräten oder CT kommen auf Gesamtkosten von 2.000 bis 5.000 Euro jährlich für die gesamte Strahlenschutzdokumentation und -prüfung.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne strahlende Anlagen oder radioaktive Stoffe (z. B. rein konservative Allgemeinmedizin ohne Röntgen) unterliegen dem StrlSchG nicht. Zahnarztpraxen mit Intraoralröntgen haben vereinfachte Anforderungen gegenüber Praxen mit Großgeräten.
Ärzteversichert empfiehlt, die Strahlenschutzdokumentation systematisch zu führen, da fehlende Nachweise bei Behördenkontrollen die häufigste Ursache für Bußgelder sind.
Quellen
- Bundesamt für Strahlenschutz – Strahlenschutzrecht
- Bundesärztekammer – Strahlenschutz in der Medizin
- Gesetze im Internet – Strahlenschutzgesetz
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