Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) selbst erhebt keine direkten Gebühren, aber es verpflichtet Ärzte mit Röntgenanlagen zu Schulungen, Prüfungen und Dosimetrie; die Gesamtkosten belaufen sich auf 500 bis 3.000 Euro jährlich je nach Praxisart.

Das StrlSchG 2017 (in Kraft seit 31. Dezember 2018) ersetzt die frühere Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung in einer einheitlichen Struktur. Kern der Pflichten für Ärzte: Strahlenschutzbeauftragter mit aktueller Fachkunde (§47 StrlSchV), regelmäßige Sachverständigenprüfungen und Qualitätssicherung nach §88 StrlSchV alle 5 Jahre sowie Personendosimetrie für exponierte Mitarbeitende (§79 StrlSchV).

Hintergrund

Für Ärzte mit Röntgenanlagen, Ultraschallgeräten mit Doppler oder nuklearmedizinischen Verfahren entstehen folgende typische Kosten aus dem StrlSchG:

  • Fachkundekurs Strahlenschutz: Erstschulung je nach Fachrichtung 8 bis 40 Stunden; 300 bis 1.200 Euro einmalig; alle 5 Jahre Aktualisierung für 250 bis 400 Euro.
  • Sachverständigenprüfung: Alle 5 Jahre Pflichtprüfung der Anlage; 300 bis 800 Euro pro Gerät.
  • Personendosimetrie: Pflicht für Beschäftigte in Kontrollbereichen; amtliche Dosimeter über das BfS oder zugelassene Messstellen; 80 bis 200 Euro/Jahr pro Person.
  • Behördengebühren: Genehmigung neuer Anlagen oder Änderungsanzeigen; 100 bis 1.000 Euro je Vorgang.
  • Bußgelder bei Verstößen: Betrieb ohne gültige Genehmigung oder ohne nachgewiesene Fachkunde kann mit bis zu 50.000 Euro (§194 StrlSchG) bestraft werden.

Kleinere Zahnarztpraxen mit einem Intraoral-Röntgengerät kommen auf Gesamtkosten von 500 bis 1.000 Euro jährlich; Praxen mit CT oder MRT zahlen 1.500 bis 3.000 Euro oder mehr.

Wann gilt das nicht?

Rein konservative Arztpraxen ohne jegliche Strahlenanwendung (z. B. Psychiatrie, Allgemeinmedizin ohne Röntgen) unterliegen keinen Pflichten aus dem StrlSchG. Für reine Ultraschallgeräte ohne ionisierende Strahlung gilt das Gesetz ebenfalls nicht.

Ärzteversichert empfiehlt, die Fachkundenachweise aller strahlenschutzbeauftragten Mitarbeitenden aktiv zu pflegen und Erneuerungskurse rechtzeitig einzuplanen.

Quellen

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