Die studentische Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostet 2025 rund 120 bis 145 Euro monatlich inklusive Pflege- und Krankenversicherungsbeitrag; bis zum 25. Lebensjahr ist die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV der Eltern die häufig günstigere Alternative.

Medizinstudierende bis zum 30. Lebensjahr können sich in der studentischen GKV pflichtversichern (§5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Der einheitliche Beitragssatz beträgt 7,3 % des Mindestbemessungsentgelts von 1.131 Euro (2025) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag; die Gesamtbelastung liegt bei 110 bis 135 Euro/Monat Krankenversicherung plus ca. 20 Euro Pflegeversicherung.

Hintergrund

Für Medizinstudierende gibt es verschiedene Versicherungsoptionen; die Kosten unterscheiden sich erheblich:

  • Studentische GKV-Pflichtversicherung: Ab dem 25. Lebensjahr oder bei eigenem Einkommen über 505 Euro/Monat (Geringfügigkeitsgrenze); Beitrag 2025 ca. 110 bis 135 Euro/Monat KV plus 20 bis 25 Euro PV (gesamt: 130 bis 160 Euro/Monat).
  • Familienversicherung (§10 SGB V): Kostenlos bis zum 25. Lebensjahr, wenn Elternteil GKV-versichert ist und eigenes Einkommen unter 505 Euro/Monat (bzw. 520 Euro ab 2025); keine eigenen Beiträge.
  • Private Krankenversicherung (PKV) im Studium: Ab ca. 100 bis 250 Euro/Monat; gut geeignet für Studierende aus privat versicherten Familien; Rückkehr in GKV nach Studium möglich, aber beitragsrelevant.
  • Höchststudienalter: Die studentische GKV-Versicherung endet mit dem 30. Lebensjahr; danach gilt der allgemeine Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen.
  • Beurlaubung: Bei Beurlaubung vom Studium entfällt die studentische GKV; stattdessen greift die freiwillige Versicherung zum Mindestbeitrag von ca. 200 bis 220 Euro/Monat.

Für das Praktische Jahr oder Famulaturen gelten grundsätzlich dieselben Regelungen; ein geringfügiges Entgelt aus PJ-Stipendien unter 520 Euro/Monat ist unschädlich für die Familienversicherung.

Wann gilt das nicht?

Studierende über 30 Jahre oder nach dem 14. Fachsemester (je nach Kasse) können nicht mehr die vergünstigte studentische Versicherung in Anspruch nehmen; es gilt der allgemeine freiwillige Beitrag. Studierende mit BAföG über 505 Euro/Monat verlieren ggf. den Familienversicherungsanspruch.

Ärzteversichert empfiehlt Medizinstudierenden, spätestens bei Examen die Versicherungssituation für die Weiterbildungszeit zu prüfen, da der Übergang vom Studenten- zum Berufstarif erhebliche Beitragssteigerungen bedeuten kann.

Quellen

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