Ein Testament kostet Ärzte je nach Form nichts (eigenhändiges Testament) bis 1.000 Euro (notarielles Testament bei hohem Nachlasswert); die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Nachlassvermögen.

Ärzte haben zwei Testamentsformen zur Wahl: das eigenhändige Testament (§2247 BGB) ist vollständig handschriftlich zu verfassen und kostenlos; das notarielle Testament (§2232 BGB) kostet nach GNotKG mindestens 120 Euro und bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro ca. 935 Euro. Die notarielle Form bietet mehr Rechtssicherheit und ist bei Praxisvermögen, Immobilien und Gesellschaftsanteilen empfehlenswert.

Hintergrund

Für Ärzte mit Praxisvermögen, Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen ist ein rechtssicheres Testament besonders wichtig. Die wichtigsten Kostenpositionen und Gestaltungsoptionen:

  • Eigenhändiges Testament (§2247 BGB): Vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben; kostenlos; bei Zweideutigkeiten oder formalen Fehlern besteht das Risiko der Unwirksamkeit.
  • Notarielles Testament (§2232 BGB): Errichtung beim Notar mit amtlicher Verwahrung; Kosten nach GNotKG: bei 200.000 Euro Nachlasswert ca. 534 Euro; bei 500.000 Euro ca. 935 Euro; bei 1 Mio. Euro ca. 1.870 Euro.
  • Gemeinschaftliches Ehegattentestament (§2265 BGB): Ärzte mit Ehepartner können ein gemeinsames Testament mit wechselseitigen Begünstigungen errichten; Notarkosten ca. 50 % höher als Einzeltestament.
  • Testamentsvollstrecker: Einsetzung eines Testamentsvollstreckers für die Praxisabwicklung sinnvoll; Vergütung nach §2221 BGB ca. 2 bis 4 % des Nachlasswertes.
  • Erbrechtliche Beratung: Anwalt oder Notar für Gestaltungsberatung 150 bis 350 Euro/Stunde; Gesamtkosten 500 bis 3.000 Euro je nach Komplexität.

Bei Arztpraxen mit Kassenzulassung ist zu beachten, dass die Zulassung nicht vererbbar ist (§103 Abs. 4 SGB V); im Testament sollte daher explizit geregelt sein, was mit dem Praxissubstanzwert geschieht.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr einfachem Vermögen ohne Praxis, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen kommen mit einem eigenhändigen Testament aus. Bei sehr hohen Vermögen oder Nachfolgeplanung mit mehreren Erbberechtigten ist eine umfassende erbrechtliche Beratung unumgänglich.

Ärzteversichert empfiehlt, das Testament regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere nach Praxisgründung, Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern.

Quellen

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