Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kostet Ärzte je nach Tierart und Deckungssumme 50 bis 300 Euro jährlich; für Hunde ist die Versicherung in 11 von 16 Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Tierhalter haften nach §833 BGB verschuldensunabhängig für Schäden, die ihr Tier Dritten zufügt. Die Tierhalterhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab; Mindestdeckungssummen von 5 bis 10 Mio. Euro sind empfehlenswert. Für Ärzte als Hundehalter sind Jahresprämien von 50 bis 150 Euro üblich; gefährliche Hunderassen kosten 150 bis 300 Euro oder mehr.
Hintergrund
Ärzte als privat gut situierte Berufsgruppe sind bei Tierhalterhaftpflichtschäden ohne Versicherung einem erheblichen Risiko ausgesetzt. Die wichtigsten Details:
- Hunde: In Bayern, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und weiteren Bundesländern Pflichtversicherung; Jahresprämie 50 bis 150 Euro für Standardrassen; für Listenhunde (Kampfhunde) je nach Bundesland 150 bis 500 Euro.
- Pferde: Reithaftpflicht oft separat notwendig; 80 bis 250 Euro jährlich; Deckungssumme mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden.
- Katzen und Kleintiere: Keine gesetzliche Pflicht; günstige Beiträge ab 30 bis 70 Euro; oft in der Privathaftpflicht mitversichert oder als Zusatzbaustein ab 15 Euro/Jahr.
- Praxistier (Therapiehund): Wenn das Tier in der Arztpraxis eingesetzt wird, greift die private Tierhalterhaftpflicht möglicherweise nicht; eine gewerbliche oder berufliche Haftpflichterweiterung ist dann notwendig; Mehrkosten 50 bis 150 Euro/Jahr.
- Deckungssumme: Mindestens 5 Mio. Euro Personen- und Sachschäden empfohlen; Prämienunterschied zwischen 3 Mio. und 10 Mio. Deckungssumme oft nur 20 bis 40 Euro/Jahr.
Schäden durch Tiere können erhebliche Kosten verursachen; ein Sturz durch einen Hund mit schwerer Verletzung kann Schadenersatz und Schmerzensgeld von 50.000 bis 500.000 Euro auslösen.
Wann gilt das nicht?
Wenn Haustiere (Hunde, Katzen) im Rahmen einer Familien-Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, ist keine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich; Ärzte sollten den Versicherungsschein prüfen. In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht keine Pflicht, jedoch dennoch empfohlen.
Ärzteversichert empfiehlt, alle privaten Haftpflichtrisiken, einschließlich Tierhaltung, im Rahmen einer Gesamtberatung zu prüfen, damit Deckungslücken vermieden werden.
Quellen
- GDV – Tierhalterhaftpflicht
- Gesetze im Internet – §833 BGB
- Bundesärztekammer – Versicherungsschutz für Ärzte
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