Eine Transportversicherung für Arztpraxen kostet je nach Versicherungswert und Transportfrequenz 100 bis 600 Euro jährlich und deckt medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände und empfindliche Instrumente während des Transports und bei Umzügen ab.
Die Transportversicherung schließt die Deckungslücke der stationären Inventarversicherung, die nur für Schäden am festen Standort gilt. Bei einem Praxisumzug oder dem Transport teurer Medizingeräte (z. B. Ultraschallgerät, EKG, Endoskopie-Einheit) mit Werten von 10.000 bis 200.000 Euro ist eine Einzeltransportversicherung oder eine laufende Transportversicherung mit Jahresprämie von 0,1 bis 0,5 % der Versicherungssumme sinnvoll.
Hintergrund
Für Arztpraxen sind Transportversicherungen in folgenden Situationen besonders relevant:
- Praxisumzug: Gesamtinventar inklusive Medizingeräte und IT; einmalige Transportversicherung ca. 200 bis 800 Euro je nach Inventarwert; oft über den Umzugsspediteur als Zusatzoption.
- Leih- und Mietgeräte: Für geleaste Ultraschall- oder Röntgengeräte fordert der Leasinggeber oft Nachweis einer Transportversicherung; Jahresprämie ca. 150 bis 400 Euro.
- Laborproben: Transport von Patientenproben an externe Labore; spezielle Versicherungen für Kühlkette und Bruch ca. 100 bis 300 Euro jährlich.
- Kongressgeräte und Ausstellungsexponate: Tragbare Demonstrationsgeräte auf Fachmessen; Einzeltransportversicherung 50 bis 200 Euro je Transport.
- Abgrenzung zur Inventarversicherung: Die stationäre Inhaltsversicherung deckt keine Transportschäden außerhalb der Praxisräume; Doppelversicherungen sollten vermieden werden.
Praxen mit hohem Gerätewert oder regelmäßigem Geräteverleih profitieren von einer laufenden Warentransportversicherung (Jahrespolice) statt Einzeltransporten.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen ohne Außeneinsatz oder planmäßigen Gerätetransport reicht die Praxis-Inhaltsversicherung aus. Bei einmaligen Umzügen ist eine Einzelversicherung kostengünstiger als eine Jahrespolice. Manche Praxis-Pakete großer Versicherer schließen Transportschäden innerhalb des Ortsbereichs ein.
Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Praxisumzug den bestehenden Versicherungsschutz auf Transportdeckung zu prüfen und ggf. eine temporäre Ergänzung abzuschließen.
Quellen
- GDV – Transportversicherung
- Bundesärztekammer – Praxisverwaltung und Versicherung
- KBV – Praxisausstattung und Geräte
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