Der TV-Ärzte-Tarifvertrag (TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte/TdL) kostet Ärzte keine Gebühren, sondern regelt ihre Vergütungsansprüche; die Marburger-Bund-Mitgliedschaft, die den Tarifvertrag ausgehandelt hat, kostet 14 bis 90 Euro monatlich je nach Einkommenshöhe.
Der TV-Ärzte gilt für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (VKA) und an Universitätskliniken (TdL). Grundgehälter 2025: Assistenzarzt (Ä1) 5.559 Euro brutto/Monat in Stufe 1 bis 7.073 Euro in Stufe 6; Facharzt (Ä2) 6.649 Euro bis 8.411 Euro; Oberarzt (Ä3) 8.648 Euro bis 10.498 Euro; Leitender Oberarzt/Chefarzt (Ä4) ab 11.000 Euro.
Hintergrund
Der TV-Ärzte ist das zentrale Gehaltsgerüst für Klinikärzte in Deutschland. Die wichtigsten Aspekte:
- Tarifparteien: Marburger Bund (Ärzte) und VKA (kommunale Arbeitgeber) oder TdL (Länder/Unikliniken); separate Tarifverträge mit ähnlicher Struktur.
- Gehaltsstufen: Erfahrungsstufen 1 bis 6; Stufenaufstiege nach 1, 3, 6, 10 und 15 Jahren Berufserfahrung; automatischer Aufstieg bei Tarifbindung.
- Zulagen: Bereitschaftsdienstzuschläge, Nacht- und Wochenendzulagen nach §7 TV-Ärzte; können das Grundgehalt um 500 bis 2.000 Euro monatlich erhöhen.
- Marburger-Bund-Beitrag: 1 % des Bruttogehalts; bei Assistenzarzt ca. 55 Euro/Monat; bei Oberarzt ca. 90 Euro; Beitrag ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
- Bindung des Arbeitgebers: Der Tarifvertrag gilt nur, wenn der Arbeitgeber Mitglied der VKA ist oder einen Anerkennungstarifvertrag abgeschlossen hat; private Kliniken sind oft nicht tarifgebunden.
Ärzte an nicht-tarifgebundenen privaten Kliniken müssen Gehalt individuell verhandeln; Richtwerte: vergleichbar TV-Ärzte, oft aber ohne automatische Stufenaufstiege.
Wann gilt das nicht?
An privaten Krankenhäusern (Helios, Asklepios, Sana etc.) ohne Tarifbindung gelten individuelle Arbeitsverträge; Marburger-Bund-Mitglieder können dennoch Unterstützung bei Vertragsverhandlungen erhalten. Niedergelassene Ärzte unterliegen nicht dem TV-Ärzte.
Ärzteversichert empfiehlt Klinikärzten, bei Stellenwechsel immer zu prüfen, ob der neue Arbeitgeber tarifgebunden ist, da die Gehaltsentwicklung und Sonderzahlungen erheblich davon abhängen.
Quellen
- Marburger Bund – TV-Ärzte Tarifvertrag
- Bundesärztekammer – Arbeitsrecht für Ärzte
- VKA – Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
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