Der TV-Ärzte-Tarifvertrag (TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte/TdL) kostet Ärzte keine Gebühren, sondern regelt ihre Vergütungsansprüche; die Marburger-Bund-Mitgliedschaft, die den Tarifvertrag ausgehandelt hat, kostet 14 bis 90 Euro monatlich je nach Einkommenshöhe.

Der TV-Ärzte gilt für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (VKA) und an Universitätskliniken (TdL). Grundgehälter 2025: Assistenzarzt (Ä1) 5.559 Euro brutto/Monat in Stufe 1 bis 7.073 Euro in Stufe 6; Facharzt (Ä2) 6.649 Euro bis 8.411 Euro; Oberarzt (Ä3) 8.648 Euro bis 10.498 Euro; Leitender Oberarzt/Chefarzt (Ä4) ab 11.000 Euro.

Hintergrund

Der TV-Ärzte ist das zentrale Gehaltsgerüst für Klinikärzte in Deutschland. Die wichtigsten Aspekte:

  • Tarifparteien: Marburger Bund (Ärzte) und VKA (kommunale Arbeitgeber) oder TdL (Länder/Unikliniken); separate Tarifverträge mit ähnlicher Struktur.
  • Gehaltsstufen: Erfahrungsstufen 1 bis 6; Stufenaufstiege nach 1, 3, 6, 10 und 15 Jahren Berufserfahrung; automatischer Aufstieg bei Tarifbindung.
  • Zulagen: Bereitschaftsdienstzuschläge, Nacht- und Wochenendzulagen nach §7 TV-Ärzte; können das Grundgehalt um 500 bis 2.000 Euro monatlich erhöhen.
  • Marburger-Bund-Beitrag: 1 % des Bruttogehalts; bei Assistenzarzt ca. 55 Euro/Monat; bei Oberarzt ca. 90 Euro; Beitrag ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
  • Bindung des Arbeitgebers: Der Tarifvertrag gilt nur, wenn der Arbeitgeber Mitglied der VKA ist oder einen Anerkennungstarifvertrag abgeschlossen hat; private Kliniken sind oft nicht tarifgebunden.

Ärzte an nicht-tarifgebundenen privaten Kliniken müssen Gehalt individuell verhandeln; Richtwerte: vergleichbar TV-Ärzte, oft aber ohne automatische Stufenaufstiege.

Wann gilt das nicht?

An privaten Krankenhäusern (Helios, Asklepios, Sana etc.) ohne Tarifbindung gelten individuelle Arbeitsverträge; Marburger-Bund-Mitglieder können dennoch Unterstützung bei Vertragsverhandlungen erhalten. Niedergelassene Ärzte unterliegen nicht dem TV-Ärzte.

Ärzteversichert empfiehlt Klinikärzten, bei Stellenwechsel immer zu prüfen, ob der neue Arbeitgeber tarifgebunden ist, da die Gehaltsentwicklung und Sonderzahlungen erheblich davon abhängen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →