Der Übergang vom angestellten Arzt zum Praxisinhaber kostet je nach Fachgebiet und Region 150.000 bis 500.000 Euro für den Praxiskaufpreis; hinzu kommen 5.000 bis 20.000 Euro für Beratung, Zulassungsverfahren und Finanzierung.

Die Hauptkostenpositionen beim Übergang zum Praxisinhaber sind: Praxiskaufpreis nach modifizierter Ertragswertmethode (1 bis 2 Jahresumsätze des Nettoumsatzes als Richtwert); Übergabeberatung durch Steuerberater und Rechtsanwalt 3.000 bis 10.000 Euro; KV-Zulassungsverfahren und Bedarfsplanung (§103 SGB V); Bankfinanzierung mit Zinsen über die Darlehenslaufzeit.

Hintergrund

Der Weg zur eigenen Praxis ist der größte berufliche und finanzielle Schritt im Ärztleben. Die wichtigsten Kostenpositionen:

  • Praxiskaufpreis: Materieller Wert (Geräte, Inventar) plus immaterieller Wert (Patientenstamm, Goodwill); durchschnittliche Preise je nach Fachgebiet 80.000 bis 400.000 Euro; in Ballungsräumen oft deutlich höher.
  • Rechts- und Steuerberatung: Kaufvertragsprüfung, steuerliche Gestaltung, Übergabeplanung; 3.000 bis 10.000 Euro.
  • KV-Zulassung und Nachbesetzungsverfahren (§103 Abs. 4 SGB V): Zulassungsgebühren je nach KV 500 bis 2.000 Euro; Beraterkosten für das Verfahren 1.000 bis 3.000 Euro.
  • Bankfinanzierung: Bei 300.000 Euro Kaufpreis und 10-jähriger Laufzeit zu 4 % p.a. ca. 66.000 Euro Gesamtzinsen.
  • Praxisumbau und Erstausstattung: Bei Übernahme veralteter Praxis 20.000 bis 100.000 Euro; bei Neugründung noch mehr.
  • Versicherungsanpassung: Wechsel von Gruppenversorgungswerk-Beiträgen zu eigenständigen Beiträgen; Abschluss Praxisausfallversicherung und neuer Berufshaftpflicht als Inhaber.

Die laufenden Kosten als Praxisinhaber (Miete, Personal, Verbrauchsmaterialien) liegen bei 50 bis 70 % des Praxisumsatzes; als Daumenregel gilt: unter 100.000 Euro Nettoumsatz ist die Niederlassung wirtschaftlich kritisch.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die eine Jobsharing-Stelle oder eine angestellte Arztstelle in einer bestehenden Praxis anstreben, haben deutlich geringere Anfangskosten (Einstieg ab 0 bis 50.000 Euro Kapitaleinsatz). MVZ-Anteile können alternativ mit geringerem Eigenkapitalbedarf erworben werden.

Ärzteversichert empfiehlt, den Übergang zum Praxisinhaber frühzeitig finanziell zu planen, den Versicherungsschutz als Inhaber vollständig neu aufzustellen und die Betriebswirtschaft der Zielpraxis von einem unabhängigen Berater prüfen zu lassen.

Quellen

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