Eine Unterstützungskasse als Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kostet Arztpraxen 100 bis 500 Euro monatlich für Verwaltung plus die eigentlichen Dotierungen; der wesentliche Vorteil liegt darin, dass Zuwendungen in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind.
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung nach BetrAVG. Besonderer Vorteil: Arbeitgeberdotierungen sind nach §4d EStG als Betriebsausgaben vollständig abziehbar und unterliegen keine Höchstgrenzen wie bei Direktversicherungen. Für Praxisinhaber (Alleininhaber oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) ist die U-Kasse ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Gestaltung.
Hintergrund
Für Arztpraxen, die als GmbH oder Einzelunternehmen mit Mitarbeitern geführt werden, bietet die Unterstützungskasse folgende Möglichkeiten und Kosten:
- Verwaltungskosten: Die U-Kasse (oft als e. V. oder GmbH aufgesetzt) erhebt Verwaltungsgebühren von 100 bis 500 Euro monatlich; externe Anbieter für rückgedeckte U-Kassen berechnen 0,5 bis 1 % der Dotierungssumme jährlich.
- Dotierungen: Beiträge des Arbeitgebers in die U-Kasse zugunsten des Arbeitnehmers (oder Geschäftsführers); keine gesetzliche Höchstgrenze; typische Jahresbeträge 5.000 bis 30.000 Euro.
- Steuerliche Abzugsfähigkeit: Zuwendungen nach §4d EStG sind Betriebsausgaben; bei 30.000 Euro Dotierung spart eine GmbH (15 % KSt.) 4.500 Euro Körperschaftsteuer jährlich.
- Rückdeckungsversicherung: Meist mit einer Lebensversicherung rückgedeckt; Beitrag richtet sich nach dem Versorgungsversprechen; einzukalkulieren als Teil der Gesamtkosten.
- Insolvenzsicherung: Anwartschaften aus der U-Kasse müssen beim PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein) gesichert sein (§7 BetrAVG); Beitrag ca. 3 bis 8 Promille der Versorgungszusage.
Eine Unterstützungskasse lohnt sich typischerweise ab einem jährlichen Dotierungsvolumen von 10.000 Euro und ist besonders attraktiv für GmbH-Geschäftsführer-Ärzte mit hohem Steuersatz.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelarztpraxen ohne GmbH-Struktur oder mit geringem Gewinn ist die Einrichtungskosten-Nutzen-Abwägung oft negativ; alternative bAV-Wege (Direktversicherung, Pensionskasse) sind dann einfacher. Die Unterstützungskasse ist im Vergleich verwaltungsaufwändiger als andere bAV-Formen.
Ärzteversichert empfiehlt, die Unterstützungskasse als Teil einer umfassenden Strategie für betriebliche Altersversorgung und Steueroptimierung durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebliche Altersversorgung
- Bundesärztekammer – Altersvorsorge für Ärzte
- GDV – Betriebliche Altersversorgung
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