Eine Veranstalterhaftpflicht für die Arztpraxis kostet einmalig 50 bis 300 Euro pro Veranstaltung oder als Jahresschutz rund 150 bis 500 Euro – abhängig von Teilnehmerzahl, Veranstaltungsart und Deckungssumme.

Die Veranstalterhaftpflicht schützt Praxisinhaber vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Veranstaltungen wie Patienteninformationsabenden, Fortbildungen oder Praxisfesten – die normale Betriebs- und Berufshaftpflicht deckt diese Risiken oft nicht ab.

Hintergrund

Organisiert eine Arztpraxis Veranstaltungen – Patientenvorträge, Tag der offenen Tür, Gesundheitstage, Fortbildungen mit externen Teilnehmern – entstehen besondere Haftungsrisiken. Stürzt ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände oder wird ein Teilnehmer durch einen Unfall verletzt, kann die Betriebshaftpflicht des Praxisinhabers zwar einspringen, aber viele Policen schließen organisierte Veranstaltungen ausdrücklich aus. Eine Veranstalterhaftpflicht schließt diese Lücke. Deckungssummen beginnen bei 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden. Für einmalige Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern liegt der Beitrag bei 60 bis 150 Euro. Praxen, die regelmäßig mehrere Veranstaltungen im Jahr ausrichten, fahren mit einem Jahresvertrag günstiger. Kosten je nach Anbieter: 150 bis 500 Euro pro Jahr für bis zu fünf Veranstaltungen.

Ärzteversichert prüft, ob die bestehende Betriebshaftpflicht der Praxis Veranstaltungsrisiken bereits einschließt oder ob eine separate Police nötig ist.

Wann gilt das nicht?

Kleine interne Besprechungen oder Teammeetings ohne Außenstehende sind in der Regel über die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern oder mit besonderen Risiken (z. B. Demogeräte, Experimente) benötigen oft spezielle Eventversicherungen mit höheren Deckungssummen.

Quellen

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