In den 50ern geht es für Ärzte beim Vermögensaufbau vor allem um Sicherung und Strukturierung: Das Portfolio sollte schrittweise defensiver werden, während gleichzeitig die Praxisnachfolge und Erbschaftssteueroptimierung zu planen sind.
Hintergrund
Mit einem Anlagehorizont von noch 15 bis 17 Jahren bis zum Regelrentenalter 67 sind Ärzte in den 50ern in einer kritischen Übergangsphase. Empfehlenswert ist eine schrittweise Umschichtung: Aktienquote von 60 auf 40 bis 50 Prozent reduzieren, dafür stabilere Anlagen (Anleihen, Immobilien, Cash-Reserven) erhöhen. Kosten für Umschichtungen: Transaktionsgebühren von 0,1 bis 1 Prozent, ggf. realisierte Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag). Steuerbewusste Vorabpauschale bei ETFs im Jahresrhythmus beachten. Für Praxisinhaber: Nachfolgeplanung kostet Zeit und Beratungsgebühren (Steuerberater, Anwalt, Makler für Praxisbewertung: 3.000 bis 15.000 Euro), sichert aber den Praxiswert als Teil des Ruhestandsvermögens. PKV-Beitragsentlastungstarif, falls noch nicht vorhanden, jetzt abschließen.
Ärzteversichert koordiniert PKV-Optimierung und Vermögensstrukturierung für Ärzte in der Vorruhestandsphase.
Wann gilt das nicht?
Wer in den 50ern noch hohe Praxiskredite hat, muss die Restlaufzeit in der Gesamtplanung berücksichtigen. Ärzte, die eine Praxis verkaufen möchten, sollten den Veräußerungserlös steueroptimiert in den Ruhestand überführen (§ 17 EStG: Halbeinkünfteverfahren, Freibetrag 45.000 Euro).
Quellen
- BMF – Altersvorsorge und Kapitalertragssteuer
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe und Nachfolge
- DRV – Rentenansprüche und Versorgungswerk im Alter
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →