Eine professionell geplante Vermögensnachfolge kostet Ärzte 2.000 bis 15.000 Euro für Steuerberater, Anwalt und Notar – ohne Planung können Erbschaftssteuern von 15 bis 43 Prozent auf das übertragene Vermögen anfallen.
Hintergrund
Erbschaftsteuer-Freibeträge in Deutschland: Ehegatte 500.000 Euro, Kinder je 400.000 Euro. Bei einem Arzt mit 2 Millionen Euro Gesamtvermögen und zwei Kindern fallen auf 1,2 Millionen Euro Erbschaftsteuer an – je nach Steuersatz 15 bis 19 Prozent, also 180.000 bis 228.000 Euro. Durch Schenkungen unter Lebenden können die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden; eine Schenkung von 400.000 Euro an jedes Kind heute und nochmals in zehn Jahren ergibt insgesamt 1,6 Millionen Euro steuerfrei. Kosten für die Beratung: Steuerberater (Stundensatz 150 bis 300 Euro), Notar für Übertragungsvertrag (nach GNotKG: ca. 1 bis 2 % des Vermögenswerts), Rechtsanwalt für Testament (500 bis 2.000 Euro). Für Praxisinhaber: Die Übertragung der Praxis auf Kinder oder Nachfolger unterliegt besonderen Regelungen und Bewertungsvorschriften.
Ärzteversichert empfiehlt, die Vermögensnachfolge gemeinsam mit Steuerberater und Rechtsanwalt spätestens ab dem 50. Lebensjahr zu strukturieren.
Wann gilt das nicht?
Sehr kleine Vermögen unter den Freibetragsgrenzen benötigen keine aufwendige Steuerplanung; hier genügt ein einfaches notarielles Testament. Ärzte ohne Kinder oder Ehepartner haben andere Ausgangsbedingungen und sollten insbesondere Geschwister oder Nichten/Neffen als Erben berücksichtigen, für die deutlich niedrigere Freibeträge gelten.
Quellen
- BMF – Erbschaftsteuer und Freibeträge
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe und Nachfolgeplanung
- DRV – Ruhestandsplanung und Altersvorsorge für Ärzte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →