Ein Vermögensverwalter kostet Ärzte in der Regel zwischen 0,5 und 1,5 % des verwalteten Vermögens pro Jahr, zuzüglich eventueller Transaktionskosten und einer Performancegebühr von meist 10–20 % auf erzielte Gewinne.
Hintergrund
Vermögensverwalter sind Finanzdienstleister mit BaFin-Zulassung (§ 15 WpIG), die Anlageentscheidungen selbstständig und im Auftrag des Kunden treffen. Für Ärzte mit hohem Nettoeinkommen und wenig Zeit für Finanzplanung kann das sinnvoll sein – vorausgesetzt, das Vermögen ist groß genug. Die meisten seriösen Anbieter verlangen ein Mindestanlagevolumen von 250.000 bis 500.000 Euro. Unterhalb dieser Schwelle übersteigen die Kosten oft den Mehrwert gegenüber einem kostengünstigen ETF-Portfolio. Die Verwaltungsgebühr wird quartalsweise oder jährlich abgerechnet und mindert direkt die Rendite: Bei einer Rendite von 6 % p. a. und 1,5 % Kosten bleiben netto nur 4,5 %. Über 20 Jahre macht das einen erheblichen Unterschied im Endvermögen. Bei Ärzteversichert beraten wir Ärzte herstellerunabhängig dazu, welche Lösung zum jeweiligen Lebensabschnitt passt.
Wann gilt das nicht?
Wer sein Vermögen selbst via Broker in ETFs anlegt, zahlt keine laufende Verwaltungsgebühr – nur Transaktions- und Fondskosten (ETF-TER ab 0,07 % p. a.). Ein Robo-Advisor kostet meist 0,25–0,75 % p. a. und ist für Depots unter 250.000 Euro oft günstiger als ein klassischer Vermögensverwalter. Freiberufliche Ärzte ohne Betrieb können Beratungskosten unter Umständen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen – hier lohnt Rücksprache mit dem Steuerberater.
Quellen
- BaFin: Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Wertpapierbereich
- BMF: Abgeltungsteuer und Kapitalerträge
- GDV: Altersvorsorge und Vermögensaufbau
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