Als zugelassener Kassenarzt kostet das notwendige Versicherungspaket je nach Fachrichtung zwischen 2.000 und über 10.000 Euro pro Jahr – den größten Posten macht dabei die Berufshaftpflicht aus.

Pflichtversicherung für Kassenärzte ist die Berufshaftpflicht; ergänzend sind Praxisinventarversicherung, Betriebsunterbrechung und Cyberversicherung sinnvoll. Ein Allgemeinarzt zahlt ab ca. 1.500 Euro jährlich für die Berufshaftpflicht, ein Chirurg deutlich mehr.

Hintergrund

Als Vertragsarzt (umgangssprachlich Kassenarzt) mit KBV-Zulassung ist eine Berufshaftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflicht, aber Zulassungsvoraussetzung gemäß den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Mindestversicherungssumme liegt bei 3 Millionen Euro je Schadenfall. Für risikoarme Fachrichtungen wie Allgemeinmedizin beginnen die Jahresprämien bei rund 1.500 Euro, für Gynäkologie oder Chirurgie bei 4.000–8.000 Euro, für Geburtshelfer können sie 20.000 Euro überschreiten. Hinzu kommen: Praxisinventarversicherung (ab ca. 300 Euro p. a.), Elektronikversicherung für Geräte, Betriebsunterbrechungsversicherung (ab 500 Euro) und seit 2023 zunehmend Cyberversicherungen (ab 400 Euro). Praxen, die Mitarbeitende beschäftigen, benötigen außerdem eine gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Kassenärzte in einem MVZ oder Krankenhaus sind über den Arbeitgeber berufshaftpflichtversichert und müssen diese Kosten nicht selbst tragen. Wer als Kassenarzt gleichzeitig privatärztlich tätig ist, muss prüfen, ob die Haftpflichtversicherung auch diese Tätigkeit einschließt – andernfalls entstehen Deckungslücken.

Quellen

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