Als Privatarzt ohne Kassenzulassung fallen für das Versicherungspaket je nach Fachrichtung und Praxisgröße zwischen 1.800 und über 15.000 Euro jährlich an – Berufshaftpflicht und Praxisversicherung sind dabei unverzichtbar.
Hintergrund
Ein Privatarzt (Arzt ohne Kassenzulassung, der ausschließlich nach GOÄ abrechnet) ist keinen Zulassungsvoraussetzungen der KV unterworfen, aber nach dem ärztlichen Berufsrecht zur angemessenen Haftpflichtabsicherung verpflichtet. Da keine Kassenärztliche Vereinigung die Abrechnung reguliert, liegen die unternehmerischen Risiken vollständig beim Arzt. Die Berufshaftpflichtprämie richtet sich nach Fachrichtung und Umsatz: Ein niedergelassener Allgemeinarzt zahlt ab ca. 1.800 Euro jährlich, ein ästhetischer Chirurg oder Gynäkologe mit Geburtshilfe kann 10.000–20.000 Euro erreichen. Ergänzend sinnvoll: Praxisinventar (ab 300 Euro), Betriebsunterbrechung (ab 500 Euro), Cyberversicherung (ab 400 Euro) und je nach Tätigkeitsprofil eine Vermögensschadenhaftpflicht. Über Ärzteversichert lässt sich der konkrete Bedarf fachrichtungsspezifisch prüfen.
Wann gilt das nicht?
Wer nebenberuflich privatärztlich tätig ist und hauptberuflich im Krankenhaus angestellt bleibt, ist für die stationäre Tätigkeit arbeitgeberversichert. Die privatärztliche Nebentätigkeit muss jedoch gesondert abgesichert werden, sofern die Haupthaftpflicht diese nicht einschließt.
Quellen
- Bundesärztekammer: Berufsordnung für Ärzte
- GDV: Berufshaftpflicht für Heilberufe
- PKV-Verband: Privatärztliche Abrechnung
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