Eine Doppelzulassung – das gleichzeitige Tätigsein als zugelassener Kassenarzt und als Privatarzt – erfordert eine Berufshaftpflicht, die beide Behandlungsformen abdeckt, was die Prämie gegenüber einer einfachen Zulassung typischerweise um 20 bis 40 % erhöht.

Wer sowohl GKV- als auch PKV-Patienten behandelt, muss sicherstellen, dass seine Berufshaftpflicht beide Abrechnungssysteme explizit einschließt. Standardtarife decken oft nur eine Tätigkeitsform ab – ein Deckungscheck ist Pflicht.

Hintergrund

Eine Doppelzulassung im engeren Sinne ist in Deutschland nicht möglich (§ 20 Ärzte-ZV), jedoch sind Kombinationen wie Kassenzulassung plus privatärztliche Nebentätigkeit oder Ermächtigung üblich. Für Versicherer ist das Risikoprofil breiter: Mehr Patienten, unterschiedliche Behandlungssettings, höherer Umsatz. Entsprechend wird die Prämie auf Basis des Gesamtumsatzes berechnet. Bei einem Allgemeinarzt mit kassenärztlicher Tätigkeit und ergänzender privatärztlicher Praxis kann sich die Jahresprämie von ca. 1.500 Euro auf 2.000–2.200 Euro erhöhen. Bei risikoreicheren Fachrichtungen fallen die Aufschläge höher aus. Wichtig: Policen, die nur auf „vertragsärztliche Tätigkeit" abstellen, können bei privatärztlichen Behandlungsschäden die Deckung verweigern.

Wann gilt das nicht?

Rein angestellte Ärzte, die keine eigene Praxis betreiben, tragen diese Kosten nicht selbst. Wer die privatärztliche Tätigkeit vollständig über eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) abwickelt, muss prüfen, ob die BAG-Gruppenpolice alle Partner abdeckt.

Quellen

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