Wer seine Arztpraxis renoviert, benötigt für die Bauphase temporären Zusatzschutz: Eine Bauleistungsversicherung kostet je nach Auftragsvolumen ab ca. 200 Euro einmalig; die Bauherrenhaftpflicht liegt ab etwa 150 Euro für die Projektlaufzeit.
Hintergrund
Bei einer Praxisrenovierung mit einem Auftragsvolumen von beispielsweise 80.000 Euro kostet eine Bauleistungsversicherung typischerweise 0,25–0,35 % der Bausumme – also 200–280 Euro als einmalige Prämie. Sie deckt unvorhergesehene Schäden am Bauwerk und eingebrachten Materialien (Wasserrohrbruch, Sturmschäden, Diebstahl von Baumaterial). Die Bauherrenhaftpflicht greift, wenn Dritte durch die Baustelle zu Schaden kommen, z. B. Patienten durch lose Absperrungen. Sie kostet für kleine Projekte ab 150 Euro je Bauprojekt. Läuft die Praxis während der Renovierung eingeschränkt weiter, ist auch eine Anpassung der Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen. Ärzteversichert hilft dabei, bestehende Verträge auf Lücken während der Umbauphase zu analysieren.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Generalunternehmer die Renovierung übernimmt und eine eigene Bauleistungsversicherung mitbringt, kann die Bauherrenhaftpflicht entfallen oder ausreichend durch die Unternehmerhaftpflicht abgedeckt sein. Das ist vertraglich zu klären.
Quellen
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