Beim Umbau einer Arztpraxis sind Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht die wichtigsten temporären Absicherungen – gemeinsam kosten sie ab ca. 400 Euro einmalig, abhängig vom Umbauvolumen.

Anders als beim Neubau bleibt bei einem Umbau ein Teil der bestehenden Substanz erhalten. Die vorhandene Inventarversicherung deckt Bauschäden oft nicht ab – eine separate Bauleistungsversicherung für das Umbauvolumen ist daher notwendig.

Hintergrund

Bei einem Praxis-Umbau mit einem Volumen von z. B. 120.000 Euro kostet die Bauleistungsversicherung rund 300–400 Euro einmalig (ca. 0,25–0,35 % der Umbausumme). Sie greift bei unvorhergesehenen Schäden an eingebrachten Baustoffen, Installationen oder der bestehenden Substanz, die durch die Umbauarbeiten beschädigt wird. Die Bauherrenhaftpflicht (ab ca. 150 Euro für kleine Projekte) schützt vor Ansprüchen Dritter, die durch die Baustelle zu Schaden kommen. Wichtig: Die laufende Praxisinventar- und Gebäudeversicherung muss während des Umbaus auf etwaige Ausschlussklauseln geprüft werden – viele Policen enthalten Einschränkungen bei laufenden Bauarbeiten. Nach Abschluss des Umbaus sollten Versicherungssummen an den gestiegenen Praxiswert angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden. Bei Ärzteversichert lässt sich der bestehende Versicherungsschutz auf Umbau-Lücken prüfen.

Wann gilt das nicht?

Schönheitsreparaturen (Streichen, neuer Bodenbelag unter ca. 5.000 Euro) fallen meist unter die reguläre Praxisinventarversicherung und erfordern keine gesonderte Bauleistungsversicherung. Bei größeren Umbaumaßnahmen lohnt sich stets eine Rücksprache mit dem Versicherer.

Quellen

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