Ein ambulantes OP-Zentrum (AOZ) benötigt ein vielschichtiges Versicherungspaket – Berufshaftpflicht der beteiligten Ärzte, Betriebshaftpflicht des Zentrums und Medizingeräteversicherung kosten zusammen ab ca. 8.000 Euro jährlich und können bei mehreren Fachabteilungen deutlich höher ausfallen.
Hintergrund
In einem AOZ können mehrere Fachärzte tätig sein – Chirurgen, Anästhesisten, Urologen. Jeder von ihnen benötigt eine Berufshaftpflicht, die ambulante Operationen einschließt. Für einen Allgemeinchirurgen kostet diese ab ca. 3.000–5.000 Euro jährlich, für Gynäkologen mit ambulanter Geburtshilfe erheblich mehr. Die Betriebshaftpflicht des AOZ schützt vor Schäden, die nicht einer einzelnen Arztperson zugerechnet werden können (z. B. Sturz im Aufwachraum, Fehler der Pflege) und kostet ab ca. 1.500 Euro p. a. Hinzu kommt die Elektronik- bzw. Medizintechnikversicherung für OP-Roboter, Narkosegeräte und Bildgebungssysteme im Wert von oft 500.000–2 Mio. Euro – Prämie ab 0,3 % des Versicherungswerts. Ärzteversichert analysiert den Gesamtbedarf für Arztnetze und ambulante Zentren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in einem AOZ nur angestellt tätig sind und selbst keine Gesellschafter sind, können über eine Gruppenpolice des Zentrums mitversichert sein. Die Eigenverantwortung für den Versicherungsschutz liegt dann beim Betreiber.
Quellen
- KBV: Ambulantes Operieren – Genehmigung und Qualitätssicherung
- GDV: Betriebshaftpflichtversicherung
- BaFin: Versicherungsaufsicht Gewerbe
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