Eine Tagesklinik benötigt ein vielschichtiges Versicherungspaket – Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflichten der behandelnden Ärzte, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung kosten zusammen ab ca. 10.000 Euro jährlich.
Hintergrund
Tageskliniken behandeln Patienten ohne Übernachtung, bieten aber operative Eingriffe, Narkoseleistungen und intensivmedizinische Überwachung an. Das erhöhte Risikoprofil spiegelt sich in den Versicherungskosten wider: Die Betriebshaftpflicht kostet ab ca. 3.000–5.000 Euro jährlich. Für jeden operativ tätigen Facharzt (z. B. Chirurgen, Anästhesisten) fallen individuelle Berufshaftpflichten von jeweils 2.000–5.000 Euro an. Hochwertige medizinische Geräte (Narkosetechnik, Bildgebung) müssen über eine Elektronik- bzw. Maschinenversicherung abgedeckt sein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Einnahmeverluste bei einem erzwungenen Betriebsstillstand ab – für eine Tagesklinik mit 1–2 Mio. Euro Jahresumsatz ca. 1.500–2.500 Euro jährlich. Ärzteversichert unterstützt Tageskliniken bei der Konzeption des Gesamtversicherungsschutzes.
Wann gilt das nicht?
Tageskliniken, die als GmbH oder GmbH & Co. KG betrieben werden, können bestimmte Versicherungen als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzen. Bei Trägern kirchlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen bestehen manchmal Rahmenverträge, die individuelle Kosten reduzieren.
Quellen
- GDV: Betriebshaftpflichtversicherung für Gesundheitseinrichtungen
- Bundesärztekammer: Betreiben von Tageskliniken
- KBV: Ambulante spezialärztliche Versorgung
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