Pflegeheim-Betreiber zahlen für ihr notwendiges Versicherungspaket je nach Größe der Einrichtung zwischen 8.000 und über 30.000 Euro jährlich – die Betriebshaftpflicht für Personenschäden an pflegebedürftigen Bewohnern ist dabei der größte Kostenfaktor.
Hintergrund
Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 80 Betten muss folgende Versicherungen vorhalten: Betriebshaftpflicht (ab ca. 4.000–8.000 Euro p. a.), Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungshandeln (ab ca. 1.500 Euro p. a.), Betriebsunterbrechungsversicherung (ab ca. 2.000 Euro p. a.) sowie Inhalts- und Gebäudeversicherung. Hinzu kommen Cyberversicherung (ab ca. 800 Euro p. a.) und eine gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeitende über die BGW. Das Haftungsrisiko ist hoch: Ein einziger schwerer Pflegefall (Sturz mit Hirntrauma, Druckgeschwür durch Lagerungsfehler) kann Schadensersatzforderungen im sechsstelligen Bereich auslösen. Bei Ärzteversichert beraten wir auch ärztlich geführte Pflegeeinrichtungen zu bedarfsgerechten Policen.
Wann gilt das nicht?
Kleinere ambulante Pflegedienste haben ein deutlich geringeres Risikoprofil als stationäre Einrichtungen und zahlen entsprechend weniger – oft unter 5.000 Euro jährlich für das Gesamtpaket.
Quellen
- GDV: Betriebshaftpflicht für Sozialeinrichtungen
- BMG: Qualitätssicherung in der Pflege
- SGB V § 72 ff: Versorgungsverträge Pflege
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