Sowohl Versicherungsmakler als auch -vertreter werden in der Regel durch Provisionen der Versicherer vergütet – der Arzt zahlt direkt nichts extra. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Unabhängigkeit: Makler vergleichen den Markt, Vertreter sind an eine Gesellschaft gebunden.
Hintergrund
Versicherungsvertreter (§ 59 VVG) vermitteln ausschließlich Produkte einer oder weniger Gesellschaften. Ihre Provision liegt je nach Sparte bei 5–20 % der Jahresprämie im Erstjahr. Versicherungsmakler (§ 59 VVG) sind marktunabhängig, vergleichen mehrere Anbieter und erhalten ähnliche Provisionen – oft ist die Nettopolice sogar günstiger, weil Provisionsnachlässe weitergegeben werden. Honorarberater (§ 34d GewO, Absatz 2) arbeiten ohne Provisionen und berechnen 100–300 Euro pro Stunde oder ein Pauschalhonorar – geeignet für sehr komplexe Fälle. Für Ärzte mit Berufshaftpflicht, BU, Praxisversicherung und privater Vorsorge empfiehlt sich ein Makler mit nachgewiesener Spezialisierung auf Heilberufe. Ärzteversichert arbeitet als unabhängiger Makler ausschließlich für Ärzte und medizinische Einrichtungen.
Wann gilt das nicht?
Bei einfachen Standardprodukten (z. B. private Haftpflicht, Kfz) ist es oft ausreichend, direkt über eine Vergleichsplattform abzuschließen. Für die berufliche Absicherung als Arzt sollte jedoch immer ein Spezialist hinzugezogen werden.
Quellen
- BaFin: Versicherungsvermittler – Makler und Vertreter
- VVG §§ 59–68: Versicherungsvermittler
- GDV: Vermittler und Beratung
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