Weder Versicherungsmakler noch -vertreter kosten den Kunden in der Regel direkt etwas – beide werden durch Provisionen der Versicherungsgesellschaften vergütet. Der entscheidende Unterschied liegt in der gesetzlichen Stellung und damit in der Qualität der Beratung.
Hintergrund
Provisionen für Versicherungsvertreter und -makler sind ähnlich hoch: In der Lebensversicherung 2–4 % der Beitragssumme als Abschlussprovision, in der Sachversicherung 5–20 % der Jahresprämie als laufende Bestandsprovision. Da beide Vertriebswege im Produktpreis eingepreist sind, zahlt der Kunde indirekt dieselbe Summe. Honorarberater nach § 34d GewO (Abs. 2) arbeiten ohne Provisionen und berechnen ein separates Honorar (80–250 Euro/Stunde) – bei Nettotarifen kann das vorteilhafter sein. Für Ärzte mit mehreren Policen lohnt es sich, einen Makler mit Spezialisierung auf Heilberufe zu wählen, der den gesamten Markt vergleicht und gesetzlich für seinen Rat haftet. Ärzteversichert arbeitet ausschließlich als unabhängiger Makler für die Ärzteschaft.
Wann gilt das nicht?
Direktversicherungen (Abschluss ohne Vermittler) können günstiger sein, wenn der Kunde selbst ausreichend Marktkenntnisse besitzt. Bei standardisierten Produkten wie Kfz-Versicherung ist der Direktabschluss über Vergleichsportale oft die günstigste Option.
Quellen
- BaFin: Versicherungsvermittler
- VVG § 63: Schadensersatzpflicht des Maklers
- GDV: Beratung und Vermittlung
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