Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) beträgt 2026 ca. 69.300 Euro brutto jährlich – wer als Arbeitnehmer dauerhaft darüber liegt, darf in die PKV wechseln; niedergelassene Ärzte sind grundsätzlich versicherungsfrei und können frei wählen.

Ärzte in Weiterbildung überschreiten die JAEG meist im 2. oder 3. Weiterbildungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Wechsel in die PKV möglich. Ob er sinnvoll ist, hängt von Familiensituation, Einkommensentwicklung und Gesundheitsstatus ab.

Hintergrund

Die JAEG wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei rund 69.300 Euro brutto. Wer als Angestellter dieses Jahresgehalt dauerhaft überschreitet, ist nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV und kann in die PKV wechseln – oder freiwillig in der GKV bleiben. In der GKV zahlen Angestellte 2026 ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (Ø 1,7 %) = ca. 9,0 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil, bei einem Bruttogehalt von 75.000 Euro also ca. 562 Euro monatlich. In der PKV zahlen junge, gesunde Ärzte 300–500 Euro monatlich für guten Schutz. Im späteren Lebensalter oder bei Vorerkrankungen können PKV-Beiträge deutlich steigen. Familien mit nicht berufstätigen Partnern und Kindern profitieren von der kostenfreien Mitversicherung in der GKV. Ärzteversichert vergleicht GKV und PKV für jede individuelle Lebenssituation.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärzte und Freiberufler unterliegen generell nicht der GKV-Versicherungspflicht und können ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit in die PKV wechseln oder sich freiwillig in der GKV versichern.

Quellen

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