Versorgungswerk-Leistungen entstehen dem Arzt keine zusätzlichen Kosten – sie sind das Ergebnis der eingezahlten Pflichtbeiträge. Die ärztliche Altersrente liegt je nach Versorgungswerk und Beitragsjahren durchschnittlich zwischen 2.000 und 3.500 Euro monatlich brutto.
Hintergrund
Die drei Kernleistungen des Versorgungswerks sind: Altersrente (Regelaltersgrenze meist 67 Jahre), Berufsunfähigkeitsrente (bei vollständigem Verlust der ärztlichen Arbeitsfähigkeit, typischerweise 50–100 % der Altersrente) und Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwerrente ca. 60 % der Altersrente, Waisenrente für Kinder). Die Altersrente nach 40 Beitragsjahren mit Regelbeitrag liegt bei den meisten Versorgungswerken zwischen 2.800 und 4.000 Euro monatlich brutto. Die BU-Rente des Versorgungswerks reicht für die meisten Ärzte nicht aus – sie deckt selten mehr als 1.500–2.000 Euro monatlich ab. Eine ergänzende private BU-Versicherung ist daher fast immer notwendig. Ärzteversichert analysiert das individuelle Verhältnis von Versorgungswerk-BU und privater Absicherung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in verschiedenen Bundesländern gearbeitet haben, können Anwartschaften bei mehreren Versorgungswerken angehäuft haben. Diese werden im Rentenfall separat ausgezahlt und müssen bei der Gesamtbedarfsplanung zusammengeführt werden.
Quellen
- Bundesärztekammer: Ärztliche Versorgungswerke
- DRV: Alternativen zur gesetzlichen Rente
- GDV: Private Berufsunfähigkeitsversicherung
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