Die professionelle Vertragsgestaltung und -prüfung beim Einstieg als Leitender Arzt (Chefarzt, Sektionsleiter, Oberarzt mit Leitungsfunktion) kostet über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ca. 500 bis 2.000 Euro einmalig – eine Investition, die sich durch bessere Konditionen schnell amortisiert.
Hintergrund
Ein Chefarztvertrag enthält regelmäßig Regelungen zu: Grundgehalt (tariflich oder außertariflich), Liquidationsrecht für privatärztliche Behandlungen (häufig 50–75 % der Privathonorareinnahmen), Poolbeteiligung am Gesamtliquidationsvolumen der Abteilung, Nebentätigkeit und Konkurrenzschutz sowie Laufzeit und Kündigungsfristen. Die Vertragsverhandlung per Fachanwalt kostet nach RVG ca. 500–1.500 Euro bei einem Streitwert von 50.000–100.000 Euro (Jahresliquidation). Für Chefärzte mit hohem Privathonoraranteil können schon kleine Verbesserungen der Beteiligungsquote (z. B. von 60 % auf 65 %) 10.000–30.000 Euro jährlich mehr bedeuten. Ärzteversichert empfiehlt bei Leitungsarztverträgen immer eine Kombination aus Rechtsberatung und Versicherungscheck (Berufshaftpflicht, BU, D&O-Versicherung).
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über den Marburger Bund oder den TV-Ärzte tarifgebunden beschäftigt werden, haben standardisierte Vertragsgrundlagen und benötigen seltener eine individuelle Verhandlungsberatung. Ein Fachanwalt lohnt sich vor allem bei außertariflichen Chefarztverträgen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Leitende Arztpositionen und Vertragsrecht
- Marburger Bund: Tarifverträge für Ärzte
- BMJ: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
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