Ein Vertretungsarzt muss für seine Tätigkeit versicherungsrechtlich korrekt abgesichert sein: Eine eigene Berufshaftpflicht, die die Vertretungstätigkeit einschließt, kostet je nach Fachrichtung ab ca. 1.200 Euro jährlich.
Hintergrund
Ein Vertretungsarzt – der z. B. bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung des niedergelassenen Arztes einspringt – agiert rechtlich als eigenständige Person und haftet für eigene Fehler. Die meisten Praxispolicen decken Vertreter nur als namentlich gemeldete Mitversicherte oder gar nicht ab. Der Vertretungsarzt sollte daher eine eigene Berufshaftpflicht haben, die auch Vertretungstätigkeiten einschließt. Für Allgemeinmedizin beginnen die Prämien bei ca. 1.200 Euro jährlich, für operative Fächer bei 3.000–5.000 Euro. Wichtig: Der Vertretungsarzt muss in der KV des jeweiligen Bezirks als Vertreter gemeldet sein (§ 32 Ärzte-ZV). Wer häufig vertreten wird, sollte außerdem die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung aktiv halten – eine Erkrankung des Vertreters trifft auch ihn wirtschaftlich. Ärzteversichert kennt die Besonderheiten der Vertretungsarzt-Absicherung.
Wann gilt das nicht?
Wer als angestellter Vertreter im Rahmen eines kurzfristigen Arbeitsvertrags eingesetzt wird (z. B. über eine Vermittlungsagentur), ist ggf. über den Arbeitgeber bzw. die Praxis versichert. Das ist im Einzelfall zu klären.
Quellen
- KBV: Vertretung in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 32 Ärzte-ZV)
- Bundesärztekammer: Berufsordnung und Vertretungsregelungen
- GDV: Berufshaftpflicht für Heilberufe
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →