Eine Vorsorgevollmacht für Ärzte kostet ohne Notar nichts, mit notarieller Beurkundung je nach Vermögenslage zwischen 100 und 500 Euro einmalig – für Ärzte mit Praxis und höherem Privatvermögen empfiehlt sich die notarielle Form unbedingt.
Hintergrund
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der eigenen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit zu handeln – medizinisch (Behandlungsentscheidungen), finanziell (Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse) und für den Praxisbetrieb (Mitarbeiterkündigungen, Mietverhältnisse). Formulare sind kostenlos beim Bundesjustizministerium erhältlich. Die notarielle Beurkundung kostet nach GNotKG ca. 100 Euro bei einem Vermögen bis 100.000 Euro, ca. 250–400 Euro bei 500.000 Euro Vermögen. Für die Praxis ist eine gesonderte Prozessvollmacht sinnvoll. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten die Vorsorgevollmacht als Teil eines vollständigen Absicherungspakets – zusammen mit Patientenverfügung und Notfallplan für die Praxis.
Wann gilt das nicht?
Wer als angestellter Arzt tätig ist und keine eigene Praxis betreibt, benötigt keine praxisspezifische Vollmacht, aber die private Vorsorgevollmacht ist für jeden Erwachsenen sinnvoll.
Quellen
- BMJ: Vorsorgevollmacht – Formulare und Informationen
- Bundesärztekammer: Patientenverfügung und Vorsorge
- GDV: Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Pflegebedarf
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