Eine Karenzzeit von 6 bis 24 Monaten reduziert den BU-Beitrag um bis zu 20 Prozent, bedeutet aber, dass die Rente erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt wird; Ärzte sollten diese Ersparnis gegen ihren tatsächlichen Liquiditätspuffer abwägen.

Die Karenzzeit in der BU senkt den monatlichen Beitrag spürbar, schiebt die erste Rentenzahlung jedoch um 6 bis 24 Monate hinaus. Wer keine ausreichenden Rücklagen hat, sollte auf Karenzzeiten verzichten.

Hintergrund

Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Leistungsanspruch besteht; bei BU-Policen beträgt sie häufig 3 Monate. Die Karenzzeit hingegen beginnt erst mit Eintritt der Berufsunfähigkeit: Sie verschiebt die Rentenzahlung um die vereinbarte Dauer. Typische Karenzzeiten sind 6, 12 oder 18 Monate. Bei einer BU-Rente von 3.000 Euro monatlich und 12 Monaten Karenz entgehen dem Versicherten bis zu 36.000 Euro, falls er in dieser Zeit kein Einkommen bezieht. Die Beitragsersparnis durch eine 12-monatige Karenz liegt je nach Anbieter zwischen 10 und 20 Prozent. Ärzteversichert empfiehlt, Karenzzeiten nur dann zu wählen, wenn ausreichende Ersparnisse oder ein laufendes Gehalt die Überbrückungsphase sichern.

Wann gilt das nicht?

Ohne Karenzzeit greift die BU-Rente ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt hat, in der Regel 3 bis 6 Monate nach Antragstellung. Bei Unfällen oder akuten Erkrankungen kann die Überbrückungsphase ohne Karenz entscheidend sein. Einige Tarife bieten ergänzende Überbrückungsleistungen, sodass die Rente auch während laufender Prüfung gezahlt wird.

Quellen

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