Die Erfüllung der Impressumspflicht für eine Arztpraxis-Website kostet im Wesentlichen nichts außer der Zeit für die korrekte Angabe; fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen mit Kosten von 500 bis 2.000 Euro.

Ein korrektes Impressum für die Praxiswebsite ist kostenlos zu erstellen, aber gemäß § 5 TMG gesetzlich vorgeschrieben. Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Abmahnungen von 500 bis 2.000 Euro verursachen.

Hintergrund

Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind Arztpraxen mit Website zur vollständigen Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Das Impressum muss Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die zuständige Ärztekammer und die Approbationsbehörde enthalten. Approbation und Berufsbezeichnung sind ebenfalls anzugeben, ebenso wie die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bei GKV-Zulassung. Professionelle Rechtsanwälte verlangen für eine Impressums-Prüfung 100 bis 300 Euro; kostenlose Generatoren sind verfügbar. Ärzteversichert empfiehlt, das Impressum jährlich auf Aktualität zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne eigene Website unterliegen keiner Impressumspflicht. Soziale-Medien-Profile erfordern ein vereinfachtes Impressum; hier reicht ein Verweis auf die Praxiswebsite.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →