Der Wechsel zwischen GKV und PKV verursacht keine direkten Gebühren, aber der Beitragsunterschied beträgt für niedergelassene Ärzte häufig 300 bis 600 Euro monatlich zugunsten der PKV.
Der Kassenwechsel selbst kostet nichts. Ärzte müssen die Einkommensgrenze beachten: 2025 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 73.800 Euro. Wer sie überschreitet, kann in die PKV wechseln.
Hintergrund
Angestellte Ärzte können in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, die 2025 bei 73.800 Euro liegt. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige sind grundsätzlich nicht GKV-pflichtig. Der Wechsel von PKV zurück zur GKV ist ab einem Alter von 55 Jahren faktisch ausgeschlossen, da freiwillige GKV-Beiträge dann sehr hoch werden. PKV-Beiträge für Ärzte liegen je nach Alter und Leistungsumfang bei 300 bis 800 Euro monatlich; der Arbeitgeberzuschuss beträgt 2025 maximal 421,76 Euro monatlich. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Entscheidungsanalyse zwischen GKV und PKV unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand und Einkommenssituation.
Wann gilt das nicht?
Beamtete Ärzte haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe, was die PKV besonders attraktiv macht. Ärzte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind GKV-pflichtversichert und können nicht in die PKV wechseln, solange sie diese Grenze nicht überschreiten.
Quellen
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