Die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist für den Arzt zunächst kostenlos; ein festgestellter Regress kann jedoch Rückzahlungsforderungen von mehreren Tausend Euro auslösen.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung selbst ist kostenlos; bei einem Regress-Bescheid können Rückforderungen von 1.000 bis über 10.000 Euro entstehen, je nach Ausmaß der Überschreitung.

Hintergrund

Gemäß § 106 SGB V sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen und Leistungen ihrer Mitglieder zu prüfen. Verordnet ein Arzt Arzneimittel oder Heilmittel mehr als 25 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt, wird ein Prüfverfahren eingeleitet. Die Prüfungsausschüsse können Regresse festsetzen; die durchschnittliche Rückforderung liegt bei 3.000 bis 8.000 Euro pro Fall. Anwaltliche Beratung gegen einen Regressbescheid kostet 1.000 bis 3.000 Euro. Ärzteversichert empfiehlt den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die auch berufsrechtliche Verfahren abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die sich innerhalb der Richtgrößen ihrer Fachgruppe bewegen, unterliegen keiner Regress-Gefahr. Praxisbesonderheiten wie überdurchschnittlich viele Multimorbide Patienten können als Begründung anerkannt werden.

Quellen

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