Die BEMA-Abrechnung selbst verursacht keine Gebühren für den Zahnarzt; das Honorarvolumen einer Durchschnittspraxis beträgt nach BEMA etwa 50.000 bis 120.000 Euro pro Quartal, bei einem BEMA-Punktwert von aktuell ca. 1,03 Cent.
Die BEMA-Abrechnung ist kostenlos einzureichen; der BEMA-Punktwert liegt 2025 bei ca. 1,03 Cent. Eine mittlere Zahnarztpraxis erzielt damit Quartalshonorare von 50.000 bis 120.000 Euro.
Hintergrund
Der BEMA (Bewertungsmaßstab Zahnärzte) regelt die Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Punktwert wird jährlich zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband verhandelt. Für die Abrechnung nutzen Zahnärzte in der Regel Praxis-Software (Kosten 100 bis 400 Euro monatlich), die BEMA-Ziffern automatisch zuordnet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Fehler bei der Abrechnung können zu Rückforderungen führen; regelmäßige Abrechnungsprüfungen durch Fachberater kosten 500 bis 1.500 Euro jährlich. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.
Wann gilt das nicht?
Privatpatienten werden nicht nach BEMA, sondern nach GOZ abgerechnet. Wahlleistungen wie Inlays oder Implantate sind keine BEMA-Leistungen, auch wenn der Patient GKV-versichert ist.
Quellen
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