Zeitwertkonten für Ärzte verursachen Verwaltungsgebühren von 50 bis 200 Euro jährlich; der steuerliche Vorteil durch die Verschiebung von Lohnsteuer und Sozialabgaben überwiegt diese Kosten bei sachgemäßer Nutzung deutlich.

Verwaltungsgebühren für Zeitwertkonten liegen bei 50 bis 200 Euro jährlich. Ärzte können durch Einzahlung von Überstundenvergütungen und Gehaltsanteilen erhebliche Steuerstundungseffekte erzielen.

Hintergrund

Zeitwertkonten (auch Wertguthaben-Konten) ermöglichen es Ärzten, Gehaltsteile oder Überstunden anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt als Freistellung zu nutzen, z. B. vor der Rente. Steuerrechtlich werden die Einzahlungen erst bei Auszahlung versteuert (§ 7b bis 7e SGB IV). Für Krankenhausärzte sind Zeitwertkonten besonders attraktiv, da lange Überstundensalden entstehen. Verwaltungskosten betragen 50 bis 200 Euro jährlich für externe Treuhänder. Das angesparte Kapital muss gegen Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein, z. B. über einen Insolvenzschutzvertrag. Ärzteversichert informiert über die Kombination von Zeitwertkonten mit BU-Versicherungen für eine ganzheitliche Absicherung.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärzte können keine Zeitwertkonten einrichten; diese sind nur für abhängig Beschäftigte möglich. Für Ärzte mit hohem sonstigem Vermögen überwiegen die Komplexitätskosten möglicherweise die Vorteile.

Quellen

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