Ärzte im Auslandseinsatz müssen sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflichtversicherung weltweite Deckung einschließt, eine internationale Krankenversicherung besteht und Sozialversicherungsabkommen des Einsatzlandes berücksichtigt werden.

Für den Auslandseinsatz brauchen Ärzte eine Berufshaftpflicht mit weltweitem Geltungsbereich, eine internationale Krankenversicherung und ggf. eine A1-Bescheinigung für EU-Einsätze.

Hintergrund

Bei Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber bleibt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland für bis zu 24 Monate erhalten (Entsenderegel nach § 4 SGB IV). Für Einsätze in EU-Ländern genügt die A1-Bescheinigung. In Drittstaaten sind bilaterale Sozialversicherungsabkommen zu prüfen. Die internationale Krankenversicherung kostet je nach Zielland und Leistungsumfang 100 bis 500 Euro monatlich. Die Berufshaftpflicht muss explizit weltweite Deckung vereinbaren; viele Standard-Policen schließen außereuropäische Einsätze aus. Ärzteversichert berät zu internationalen Versicherungspaketen für Ärzte.

Wann gilt das nicht?

Humanitäre Einsätze über Hilfsorganisationen (z. B. Ärzte ohne Grenzen) sind in der Regel über die Organisation versichert; eigene Policen treten dann in den Hintergrund.

Quellen

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