Deutsche Ärzte in der Schweiz sind obligatorisch nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu versichern; die Prämien betragen je nach Kanton und Modell 300 bis 600 Schweizer Franken monatlich.

In der Schweiz ist die KVG-Krankenversicherung für alle obligatorisch; Prämien liegen je nach Kanton bei 300 bis 600 CHF monatlich. Eine schweizerische Berufshaftpflicht mit Deckung nach OR ist ebenfalls erforderlich.

Hintergrund

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, hat aber mit der EU ein Personenfreizügigkeitsabkommen. Deutsche Ärzte können ihre Berufsqualifikation auf Basis dieses Abkommens anerkennen lassen. Sozialversicherungsrechtlich gilt das Schweizer System (AHV/IV); das deutsch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen verhindert Doppelverbeitragung. Berufshaftpflichtpolicen nach deutschen Bedingungen sind in der Schweiz nicht ausreichend; eine schweizerische Police nach OR ist erforderlich. Ärzteversichert berät zu grenzüberschreitenden Versicherungslösungen für Ärzte im DACH-Raum.

Wann gilt das nicht?

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland krankenversichert bleiben.

Quellen

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