Nach dem Brexit müssen deutsche Ärzte in Großbritannien eine Registrierung beim General Medical Council (GMC) nachweisen, eine britische Medical Indemnity Insurance abschließen und sich dem NHS oder privatärztlichen Zulassungssystem unterwerfen.

Seit dem Brexit gelten für deutsche Ärzte in Großbritannien Drittstaaten-Regeln: GMC-Registrierung, britische Medical Indemnity Insurance (ca. 1.000 bis 5.000 GBP jährlich) und ggf. ein Skilled-Worker-Visum sind erforderlich.

Hintergrund

Vor dem Brexit galt die automatische EU-Anerkennung von Arztdiplomen. Seit dem 1. Januar 2021 müssen auch EU-Ärzte den vollen Anerkennungsprozess beim GMC durchlaufen; dies dauert in der Regel 3 bis 9 Monate. Die Pflicht zur Medical Indemnity Insurance ist im UK gesetzlich verankert; sie kostet je nach Fachrichtung 1.000 bis 5.000 Pfund jährlich. Das NHS verlangt außerdem eine Enhanced DBS-Überprüfung. Ärzteversichert informiert über Versicherungslösungen für Ärzte in internationalen Arbeitsverhältnissen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur zu Fortbildungszwecken ohne Patientenkontakt nach Großbritannien reisen, benötigen keine Zulassung oder britische Haftpflicht.

Quellen

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