Deutsche Ärzte in Österreich müssen sich bei der Österreichischen Ärztekammer registrieren, eine österreichische Berufshaftpflichtversicherung abschließen und unterliegen der österreichischen Sozialversicherungspflicht.
In Österreich ist die Registrierung bei der Österreichischen Ärztekammer Pflicht; eine österreichische Berufshaftpflicht (Mindestdeckung 2 Mio. Euro) und Anmeldung zur österreichischen Sozialversicherung (SVS) sind erforderlich.
Hintergrund
Österreich und Deutschland gehören beide zur EU, daher gilt die automatische Anerkennung von Arztdiplomen nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Die österreichische Ärztekammer erteilt die Berufsbewilligung nach Registrierung, die wenige Wochen dauert. Die Mindestdeckung der Berufshaftpflicht beträgt in Österreich 2 Mio. Euro je Schadensfall. Selbstständige Ärzte versichern sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS); der Beitragssatz beträgt ca. 26,8 Prozent auf das Nettoeinkommen. Ärzteversichert berät zu internationalen Versicherungspaketen für den DACH-Raum.
Wann gilt das nicht?
Bei vorübergehender Dienstleistungserbringung (bis zu 4 Monate im Jahr) kann eine vereinfachte Dienstleistungsanzeige genügen.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Deutsche Rentenversicherung
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