Deutsche Ärzte in Dänemark, Schweden oder Norwegen müssen sich bei der nationalen Ärztebehörde registrieren, eine landesspezifische Berufshaftpflicht abschließen und den jeweiligen Sozialversicherungsregelungen folgen.
EU-Ärzte können in Dänemark und Schweden die automatische Diplomanerkennung nutzen; Norwegen (EWR) folgt ähnlichen Regeln. Eine lokale Berufshaftpflicht ist jeweils obligatorisch.
Hintergrund
Schweden und Dänemark sind EU-Mitglieder, Norwegen gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. In allen drei Ländern gilt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sinngemäß. Für die Registrierung beim schwedischen Socialstyrelsen oder der dänischen Styrelsen for Patientsikkerhed dauert das Verfahren 2 bis 6 Monate. Berufshaftpflicht ist in allen drei Ländern vorgeschrieben; staatliche Systeme wie der schwedische Patientenversicherungsfonds übernehmen Teile der Haftung. Ärzteversichert berät zu internationalen Versicherungslösungen für skandinavische Einsätze.
Wann gilt das nicht?
Kurzzeitige Hospitationen oder Fortbildungsaufenthalte ohne Patientenbehandlung unterliegen keiner nationalen Registrierungspflicht.
Quellen
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