Für Ärzte mit Migrationshintergrund gelten dieselben Versicherungsanforderungen wie für alle in Deutschland praktizierenden Ärzte; der entscheidende Unterschied liegt im Anerkennungsverfahren der ausländischen Qualifikation.
Ärzte mit ausländischer Qualifikation benötigen eine deutsche Approbation oder Berufserlaubnis sowie dieselben Versicherungen wie alle Ärzte: Berufshaftpflicht, Krankenversicherung und ggf. Rentenversicherung.
Hintergrund
Deutschland beschäftigt aktuell über 60.000 Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Das Anerkennungsverfahren für ausländische Mediziner dauert je nach Herkunftsland 6 bis 18 Monate und kann eine Kenntnisprüfung umfassen. Sind Approbation oder Berufserlaubnis erteilt, bestehen keinerlei versicherungsrechtliche Unterschiede zu deutschen Ärzten. Die Berufshaftpflicht ist ab dem ersten Behandlungstag obligatorisch. Ärzteversichert unterstützt zugewanderte Ärzte beim Aufbau eines vollständigen deutschen Versicherungsschutzes von Beginn ihrer Tätigkeit an.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Forschungspositionen ohne Patientenkontakt haben abweichende Haftpflichtpflichten.
Quellen
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