Eine Praxisgründung wenige Jahre vor dem Ruhestand erfordert eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsprüfung; die Amortisationszeit von typischerweise 5 bis 10 Jahren übersteigt die verbleibende Aktivzeit oft.
Kurz vor dem Ruhestand ist eine Praxisübernahme sinnvoller als eine Neugründung; die KV-Zulassung endet mit vollendetem 68. Lebensjahr, und Investitionen amortisieren sich nicht mehr vollständig.
Hintergrund
Die KV-Zulassung für Kassenärzte endet nach § 95 SGB V spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. Wer mit 60 Jahren eine Praxis gründet, hat maximal 8 Jahre, um Investitionen von 200.000 bis 600.000 Euro zu amortisieren. Privatarztpraxen unterliegen keiner Altersgrenze, sind aber ohne Kassenzulassung schwerer zu verkaufen. Die Nachfolgersuche sollte mindestens 3 bis 5 Jahre vor dem geplanten Ruhestand beginnen. Ärzteversichert empfiehlt, Versicherungsverträge bereits beim Praxisaufbau mit Blick auf spätere Übergabe und Ruhestand zu gestalten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis gründen, in der sie nur Teilhaber sind, tragen weniger Investitionsrisiko und können flexibler aussteigen.
Quellen
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