Amtsärzte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihre spezifischen Tätigkeitsrisiken explizit abdeckt, sowie eine BU-Versicherung ohne Ausschluss des eigenen Berufsbildes.

Die Berufshaftpflicht für Amtsärzte muss alle fachspezifischen Tätigkeiten abdecken; die Mindestdeckung beträgt 3 Mio. Euro je Schadensfall. Eine BU ohne abstrakte Verweisung sichert das Einkommen auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit.

Hintergrund

Amtsärzte sind Beamte und unterliegen der Amtshaftung nach Art. 34 GG; der Dienstherr haftet für Fehler im Dienst. Eine private Berufshaftpflicht ist für außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten dennoch empfehlenswert. Als Beamte erhalten Amtsärzte Beihilfe und schließen eine PKV für den Restkostenanteil ab. Eine private BU ist bei langer Dienstzeit weniger dringlich, aber für junge Amtsärzte mit noch geringen Ruhegehaltsansprüchen sinnvoll. Ärzteversichert empfiehlt eine individuelle Versicherungsanalyse für Beamte.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich fachfremde Tätigkeiten ausüben, können ggf. mit einer allgemeinen Arzt-Berufshaftpflicht auskommen, sofern diese keine spezifischen Ausschlüsse enthält.

Quellen

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