Assistenzärzte ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung können keine KV-Zulassung beantragen; eine Praxisgründung ist erst nach erfolgreicher Facharztprüfung und mindestens 5-jähriger Weiterbildung möglich.

Eine Kassenzulassung und damit eine vertragsärztliche Praxisgründung setzt den Facharzttitel voraus. Assistenzärzte können die Zeit nutzen, um Businessplan, Finanzierung und Versicherungskonzept vorzubereiten.

Hintergrund

Die Facharztweiterbildung dauert je nach Fachrichtung 4 bis 6 Jahre; erst nach erfolgreich absolvierter Prüfung bei der Ärztekammer kann der Facharzttitel geführt werden. Mit dem Facharzttitel ist die Beantragung einer Vertragsarztzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung möglich. Parallel zur Weiterbildung sollte der Finanzierungsplan erarbeitet werden: Praxisgründungskosten liegen bei 100.000 bis 500.000 Euro je nach Fachrichtung. Eine BU-Versicherung sollte bereits im Assistenzarzt-Stadium abgeschlossen werden, da der Beitrag altersabhängig steigt. Ärzteversichert berät Assistenzärzte zu vorausschauenden Versicherungslösungen für den späteren Niederlassungsschritt.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Tätigkeit ohne Kassenzulassung ist auch ohne Facharzttitel möglich, aber wirtschaftlich meist weniger tragfähig.

Quellen

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