Bundeswehrärzte als Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten erhalten Heilfürsorge (Sachleistungsprinzip) statt Beihilfe; nach der Bundeswehrzeit wechseln sie in die Beihilfe und benötigen eine private Krankenversicherung.

Aktive Bundeswehrärzte erhalten unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung; nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr müssen sie eine PKV oder GKV wählen. Eine private BU-Versicherung ist trotz Versorgungsansprüchen sinnvoll, da militärische Versorgung oft nicht ausreicht.

Hintergrund

Sanitätsoffiziere der Bundeswehr sind während ihrer aktiven Dienstzeit vollständig medizinisch versorgt. Nach Dienstzeitende besteht ggf. ein Versorgungsanspruch bei der Bundeswehr-Versorgung, der aber von Dienstjahren abhängt. Eine eigene BU-Versicherung ist empfehlenswert, da die militärische Dienstunfähigkeitsrente nur bei 100-prozentigem Erwerbsminderungsgrad volle Leistungen bringt. Bundeswehrärzte zahlen keine Beiträge zur GRV; stattdessen gibt es eine eigene Versorgung. Ärzteversichert berät Bundeswehrärzte zu sinnvollen privaten Zusatzabsicherungen für alle Karrierephasen.

Wann gilt das nicht?

Zivilbeschäftigte Ärzte der Bundeswehr (keine Soldaten) unterliegen den normalen Tarifvertragsregeln und Sozialversicherungspflichten.

Quellen

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