Bei einer Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber ins Ausland bleibt die deutsche Sozialversicherungspflicht für bis zu 24 Monate erhalten; zusätzlich ist eine internationale Krankenversicherung und ggf. eine erweiterte Berufshaftpflicht erforderlich.

Entsandte Ärzte bleiben bis zu 24 Monate im deutschen Sozialversicherungssystem und brauchen eine A1-Bescheinigung für EU-Einsätze. Eine internationale Krankenversicherung (100 bis 500 Euro monatlich) und eine weltweit gültige Berufshaftpflicht sind essenziell.

Hintergrund

Die Entsenderegel nach § 4 SGB IV hält die deutsche Sozialversicherungspflicht bei Auslandseinsätzen bis zu 24 Monate aufrecht. Für EU-Länder muss der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen. Bei Einsätzen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland droht eine Doppelverbeitragung. Die internationale Krankenversicherung deckt medizinische Notfälle im Ausland ab und kostet je nach Zielland 100 bis 500 Euro monatlich. Die Berufshaftpflicht muss explizit weltweite Geltung haben oder durch eine lokale Police ergänzt werden. Ärzteversichert berät zu passenden Versicherungspaketen für alle Entsendeszenarien.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärzte, die auf eigene Rechnung ins Ausland gehen, unterliegen nicht der Entsenderegel und müssen selbst für vollständigen Versicherungsschutz sorgen.

Quellen

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