Fachärzte müssen bei der Praxisgründung zunächst die Bedarfsplanung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung prüfen; nur bei freiem Vertragsarztsitz in der eigenen Fachgruppe und Planungsregion ist eine Neuzulassung möglich.
Bei der Praxisgründung sind KV-Zulassung, Bedarfsplanung, Mindestinvestition (100.000 bis 400.000 Euro je Fachrichtung), Berufshaftpflicht und Praxisversicherung die zentralen Anforderungen.
Hintergrund
Die KBV veröffentlicht vierteljährlich die aktuellen Versorgungsgrade je Planungsregion. Bei einem Versorgungsgrad über 110 Prozent ist die Region gesperrt; eine Neuzulassung ist dann nur über Praxisübernahme oder Sondertatbestände möglich. Die Beantragung der KV-Zulassung dauert im Regelfall 3 bis 6 Monate. Investitionskosten variieren stark: HNO-Praxis ca. 100.000 Euro, Radiologiepraxis bis zu 1 Mio. Euro für bildgebende Geräte. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Praxisinhalt, Praxisausfall, BU) parallel zur Finanzierungsplanung zu strukturieren.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen sind nicht bedarfsplanungspflichtig; hier können Fachärzte jederzeit und überall eine Praxis eröffnen.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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