Ärzte in humanitären Einsätzen über Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen (MSF) oder das IKRK sind in der Regel über die Hilfsorganisation berufshaftpflicht- und unfallversichert; die eigene BU-Versicherung und Krankenversicherung in Deutschland sollten jedoch nicht pausiert werden.

Hilfsorganisationen versichern entsandte Ärzte während des Einsatzes gegen Berufshaftpflicht und Unfall. Die eigene BU sollte aktiv bleiben; eine Beitragsbefreiung während des Einsatzes ist bei vielen Tarifen möglich.

Hintergrund

Ärzte ohne Grenzen (MSF) und ähnliche Organisationen schließen für ihre entsandten Mitarbeiter eine Gruppen-Berufshaftpflicht- und Unfallversicherung ab. Die Krankenversicherung in Deutschland läuft weiter; freiwillige GKV-Mitglieder müssen Mindestbeiträge zahlen, auch ohne Einkommen. Die BU-Versicherung sollte nicht pausiert werden, da Gesundheitsrisiken in Krisengebieten erhöht sind; viele Versicherer bieten im Auslandseinsatz eine beitragsfreie Fortführungsoption an. Ärzteversichert berät Ärzte vor dem humanitären Einsatz zu ihrer Versicherungssituation.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die auf eigene Faust helfen (ohne Organisationsanbindung), sind nicht über eine Hilfsorganisation versichert und benötigen einen vollständigen eigenen Versicherungsschutz.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →